27.10.2008 | Kindergeld
Bundesverfassungsgericht soll zum Fallbeileffekt entscheiden
Dass Eltern das Kindergeld für ein ganzes Jahr verlieren, wenn die Einkünfte und Bezüge ihres Kindes die kindergeldschädliche Grenze auch nur um einen Euro übersteigen (sogenannter Fallbeileffekt) hat der Bundesfinanzhof jetzt erneut bestätigt. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 BvR 1874/08.
Unser Tipp: Es ist davon auszugehen, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen wird. Denn die Verfassungsbeschwerde, die seinerzeit zum Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bei den Einkünften und Bezügen geführt hat, wurde zunächst ebenfalls nur damit begründet, dass das Fehlen einer Härtefallregelung verfassungswidrig sei. Erst nachdem das BVerfG die Beschwerde angenommen hatte, wurde die Begründung auf die Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge erweitert. Weil das BVerfG daraufhin den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zugelassen hat, brauchte es danach nicht mehr über den „Fallbeileffekt“ zu entscheiden. Betroffene Eltern sollten daher unter Hinweis auf das neue Verfahren beim BVerfG Einspruch gegen die Ablehnung des Kindergelds einlegen (Beschluss vom 29.5.2008, Az: III R 54/06)(Abruf-Nr. 083049)