27.05.2011 | Kindergeld
BVerfG entscheidet zur Senkung der Altersgrenze auf 25 Jahre
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich mit der Frage befassen, ob die Herabsetzung der Altersgrenze bei Kindern für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahren durch das „Steueränderungsgesetz 2007“ verfassungswidrig war. Ein entsprechendes Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2875/10 anhängig.
Praxishinweis: Daneben ist, obwohl der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit schon mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az: III R 17/09; Abruf-Nr. 111637) bestätigt hatte, noch einmal ein Verfahren vor dem BFH anhängig geworden. Es trägt das Aktenzeichen III R 24/10. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145450