01.08.2007 | Kindergeld
Ist das Kindergeld zu niedrig?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat es abgelehnt, noch einmal darüber zu entscheiden, ob die Höhe des Kindergelds ausreichend ist. Ein Steuerberater aus Brandenburg hatte gefordert, den monatlichen Betrag von 154 Euro (bzw. 179 Euro ab dem vierten Kind) auf 265 Euro anzuheben. Das bisherige Kindergeld sorge nicht für einen gerechten Familienlastenausgleich. Schon das Finanzgericht Brandenburg erteilte diesem Ansinnen eine Absage (Urteil vom 24.8.2006, Az: 6 K 2294/03; Abruf-Nr. 071898). Und auch der BFH hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt.
Beachten Sie: Vor dem Finanzgericht Niedersachsen sind noch zwei weitere Verfahren (Az: 9 K 586/04 und 5 K 430/04) zur Höhe des Kindergelds anhängig. Deren Erfolgsaussichten sind aus unserer Sicht aber eher gering. (Beschluss vom 14.2.2007, Az: III B 176/06)(Abruf-Nr. 071771)