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  • 01.10.2006 | Kindergeld

    Ist der "Fallbeileffekt" verfassungswidrig?

    Überschreiten die Einkünfte und Bezüge eines in Berufsausbildung befindlichen volljährigen Kindes die kindergeldschädliche Grenze auch nur um wenige Euro, werden das Kindergeld bzw. die Freibeträge komplett gestrichen. Diesen "Fallbeileffekt" hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen für verfassungswidrig. Es sei eine Übergangsregelung erforderlich, die den Umständen Rechnung trägt, dass mit steigenden Einkünften und Bezügen des Kindes die Unterhaltspflicht der Eltern zwar abnimmt, aber nicht sofort gänzlich entfällt.

    Beachten Sie: Das FG hat diese Aussagen im Rahmen einer Entscheidung zur Berücksichtigung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen bei den Einkünften und Bezügen des Kindes gemacht. Im Urteilsfall erreichten die Eltern bereits durch den Abzug der Versicherungsbeiträge ihr Ziel. Es ist daher nicht sicher, ob der Bundesfinanzhof sich in der Revision (Az: III R 76/06) zu dieser Frage äußert. Betroffene Eltern sollten aber trotzdem Einspruch einlegen. (Urteil vom 23.2.2006, Az: 1 K 76/04; Abruf-Nr.  062450 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 96599