29.04.2010 | Kindergeld
Kein erneuter Antrag durch „abzweigungsberechtigtes“ Kind
Ein „abzweigungsberechtigtes“ Kind kann nicht durch einen eigenen Antrag nach § 67 Satz 2 Einkommensteuergesetz nochmals Kindergeld für den gleichen Zeitraum beantragen, für den schon der anspruchsberechtigte Elternteil erfolglos Kindergeld beantragt hat. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof leider ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein wieder zunichte gemacht (Ausgabe 12/2007, Seite 10). Das FG-Urteil hatte die Hoffnung geweckt, trotz bestandskräftigen Ablehnungsbescheids den aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglichen Abzug der Sozialversicherungsbeiträge noch zu erreichen und nachträglich Kindergeld zu erhalten. (Urteil vom 26.11.2009, Az: III R 67/07)(Abruf-Nr. 100775)
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 2 | ID 135318