25.05.2009 | Kindergeld
Kinderbonus wird mit Steuervorteil aus Freibeträgen verrechnet
Mit dem Kindergeld für April wurde auch der einmalige Kinderbonus in Höhe von 100 Euro an die Eltern gezahlt (§ 66 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]). Haben Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt im Kalenderjahr 2009 Anspruch auf Kindergeld, weil zum Beispiel das Kind erst im November 2009 geboren wird, erhalten Sie den Kinderbonus ebenfalls. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Beachten Sie: Gut verdienende Eltern sollten bedenken, dass neben dem „normalen“ Kindergeld auch der Kinderbonus im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Steuervorteil aus den Kinderfreibeträgen verrechnet wird (Günstigerprüfung nach § 31 EStG). Das kann bedeuten, dass Sie am Ende keinen Euro mehr haben.
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 3 | ID 127122