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  • 26.05.2008 | Verfahren anderer Steuerzahler nutzen

    Anhängige Verfahren zum Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder

    In der Mai-Ausgabe 2008 haben wir Ihnen die wichtigsten anhängigen Verfahren für die Steuererklärung 2007 vorgestellt. Auch beim Kindergeld und den Freibeträgen sind viele Fragen offen. Von den Verfahren anderer Steuerzahler können Sie aber nur profitieren, wenn Sie wissen, worüber vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gestritten wird, und wenn Ihr Kindergeld- bzw. Einkommensteuerbescheid (bei den Freibeträgen) noch offen ist. 

     

    Anhängige Verfahren Kindergeld und Freibeträge

    Sachverhalt / zu klärende Rechtsfrage 

    Gericht und Aktenzeichen der Verfahren 

    Fundstellen imWISO-SteuerBriefbzw. Vorinstanz 

    Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern – Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung 

     

    Sozialversicherungsbeiträge mindern die Einkünfte und Bezüge von volljährigen Kindern. Dieser BVerfG-Beschluss war Auslöser für viele weitere Fragen. Offen ist derzeit, wie folgende Aufwendungen zu berücksichtigen sind: 

     

    • Beiträge zu einer Kapitallebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

     

    • Private Renten-, Unfall-, Lebensversicherungen

     

    • Lohn-, Einkommen-, Kirchen- und Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (abzüglich Erstattungen)
    Beachten Sie: Der BFH hat bereits entschieden, dass Lohn- und Kirchensteuer und Beiträge für zusätzliche Versicherungen nicht abgezogen werden dürfen (Urteil vom 26.9.2007, Az: III R 4/07; Abruf-Nr. 080277). Eventuell landet aber ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Sie sollten Ihren Kindergeldbescheid deshalb trotzdem offen halten.

     

    • Einbehaltene Arbeitnehmeranteile zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

     

    • Als Sonderausgaben abzugsfähige dauernde Lasten

     

     

     

     

     

     

     

     

    BFH 

    III R 54/06 

     

    III R 33/06 

     

    III R 66/06 

    III R 65/07 

    III R 29/07 

    III R 75/07 

     

     

     

     

     

     

    III R 78/06 

     

     

    III R 20/06 

     

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    4/2008, Seite 13 

    9/2007, Seite 9 

    1/2007, Seite 1 

    11/2006, Seite 2 

    9/2006, Seite 1 

    2/2006, Seite 12 

    1/2006, Seite 5 

     

     

     

     

     

    Weitere Verfahren zur Einkommensgrenze 

     

    • Können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als ausbildungsbedingter Mehraufwand abgezogen werden, wenn der doppelte Haushalt bereits vor dem Studium bestand, im Kalenderjahr aber aufgegeben und neu begründet wurde?

     

    • Wie ist eine für das Vorjahr nachgezahlte Berufsausbildungsbeihilfe zu berücksichtigen?

     

    • Ist ein nach Ausbildungsende gezahltes Urlaubsgeld den Ausbildungsmonaten zuzuordnen und als Einkünfte anzusetzen oder ist der Monat des Zuflusses entscheidend?

     

     

    BFH 

    III R 33/06 

     

     

     

     

    III R 95/06 

     

     

    III R 68/07 

     

     

     

    FG Düsseldorf,  

    Urteil vom 16.3.2006 

    Az: 14 K 3294/04 Kg 

    Abruf-Nr. 080756 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    11/2007, Seite 1 

     

    FG München 

    Urteil vom 28.6.07 

    Az: 5 K 2239/06 

    Abruf-Nr. 081405 

    • Ist die Unterhaltspflicht eines verheirateten Kindes gegen seinem Ehepartner bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen?

     

     

    • Muss der Anspruch auf Trennungsunterhalt berücksichtigt werden, wenn dieser nicht gezahlt wird?

     

     

    • Ist unfallbedingter Mehraufwand bei den Bezügen (Unfallrente) des Kindes abzuziehen?

    III R 72/07 

     

     

     

     

    III R 8/08 

     

     

    III R 8/06 

     

     

    III R 74/07 

    FG Bremen 

    Urteil vom 19.7.2007 

    Az: 4 K 69/05 (6) 

    Abruf-Nr. 081406 

     

    WISO-SteuerBrief 

    5/2008, Seite 4 

     

    WISO-SteuerBrief 

    5/2006, Seite 1 

     

    WISO-SteuerBrief 

    5/2006, Seite 3 

    Ist der „Fallbeileffekt“ verfassungswidrig? 

     

    Strittig ist, ob der „Fallbeileffekt“ (Verlust des kompletten Kindergeldanspruchs auch bei geringem Überschreiten der Einkommensgrenze) verfassungswidrig ist? 

     

     

    BFH 

    III R 54/06 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    11/2006, Seite 2 

    10/2006, Seite 1 

    Änderung bestandskräftiger Kindergeldbescheide 

     

    Strittig ist im Zusammenhang mit dem BVerfG-Beschluss zum Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, inwieweit bestandskräftige Kindergeldbescheide noch geändert werden können, wenn sie auf einer Prognoserechnung beruhen.  

     

    Beachten Sie: Der BFH hat eine Änderung bereits in mehreren Urteilen abgelehnt. Es ist aber noch ein Verfahren anhängig, in dem erstmals vorgetragen wird, dass die Ablehnung der Änderung in diesen Fällen gegen Artikel 3 Grundgesetz verstößt 

     

     

    BFH 

    III R 85/07 

     

     

    FG Düsseldorf 

    Urteil vom 23.8.2007 

    Az: 14 K 5328/05 Kg 

    Abruf-Nr. 080022 

     

    WISO-SteuerBrief 

    10/2007, Seite 7 

    3/2007, Seite 9 

    Zeitliche Wirkung bestandskräftiger Ablehnungsbescheide 

     

    Strittig ist, ob die Bindungswirkung eines Kindergeldaufhebungsbescheides immer mit dem Monat der Bekanntgabe oder bei entsprechender Formulierung schon vorher endet. 

     

     

    BFH 

    III R 85/07 

    III R 87/07 

    III R 93/07 

    III R 102/07 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    2/2008, Seite 2 

    Wirkung eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheids gegenüber „abzweigungsberechtigtem“ Kind 

     

    Der BFH muss klären, ob ein gegenüber Eltern ergangener Ablehnungsbescheid (wegen Überschreitens des Grenzbetrags) auch für ein „abzweigungsberechtigtes“ Kind gilt.  

     

     

     

    BFH 

    III R 67/07 

     

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    12/2007, Seite 10 

    Nichtanerkennung von „Freiwilligendiensten“ 

     

    Für Kinder bis 25 Jahre, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, besteht weiter Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c EStG). Doch die Familienkassen erkennen nicht alle Programme an. Anhängige Verfahren gibt es derzeit zu folgenden Programmen: 

     

    • „Live and Work in Australia“
    • „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.“
    • Freiwilligendienst in Ecuador als „Missionarin auf Zeit“

     

     

    BFH 

    III R 61/06 

    III R 33/07 

    III R 64/07 

    III R 35/07 

     

     

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    8/2007, Seite 2 

     

     

    Arbeitslose und Ausbildungsplatz suchende Kinder 

     

    • Für arbeitslose Kinder bis 21 Jahre können Eltern weiter Kindergeld erhalten, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist (§ 32 Absatz 4 Nummer 1 EStG). Zu klären ist, welche Anforderungen genau an die ArbeitswiIligkeit zu stellen sind.

     

     

    • Kinder werden bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie mangels Ausbildungsplatz eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b EStG). Offen ist, inwieweit und in welchen zeitlichen Abständen das Kind seine Suche nach einem Ausbildungsplatz (gegenüber der Berufsberatung) bekunden und dokumentieren (Bewerbungen) muss.

     

     

     

    • Ist ein Kind, das nach Absage durch die „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätze“ die Bewerbungsfrist für das nächste Semester versäumt, noch ausbildungswillig?

     

     

    BFH 

    III R 60/06 

    III R 4/06 

    III R 68/05 

    III R 10/06 

    III R 91/07 

     

    III R 95/07 

    III R 66/05 

     

     

     

     

     

     

     

     

    III R 84/07 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    11/2006, Seite 2 

     

     

     

     

     

    FG Düsseldorf 

    Urteil vom 5.6.2007 

    Az: 14 K 2129/06 Kg 

    Abruf-Nr. 081407 

     

    FG Köln 

    Urteil vom 22.9.2005 Az: 10 K 5182/04 

    Abruf-Nr. 081408 

     

    FG München, Urteil vom 26.9.2006 

    Az: 12 K 2236/06 

    Abruf-Nr. 081409 

    Zum Begriff der Berufsausbildung 

     

    • Strittig ist, ob sich ein Kind auch dann in Berufsausbildung befindet, wenn es sich auf eine Nachprüfung vorbereitet und dies außerhalb des Ausbildungsverhältnisses vollkommen eigeninitiativ, also ohne Einbindung in eine schulische Mindestorganisation geschieht?

     

    • Der BFH muss klären, ob für ein Kind Anspruch auf Kindergeld bestehen kann, das in einer Übergangszeit von sechs Monaten zwischen Abitur und Grundwehrdienst dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stand?

     

    • Ist ein freiwilliger Wehrdienst (mangels freier Planstelle) im Anschluss an den Grundwehrdienst zur Vorbereitung auf die Ausbildung als Zeitsoldat eine Berufsausbildung?

     

     

    BFH 

    III R 70/07 

     

     

     

     

    III R 41/07 

     

     

     

     

    III R 77/06 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    5/2008, Seite 3 

     

     

     

     

    FG Köln 

    Urteil vom 17.11.2006 

    Az: 8 K 674/06 

    Abruf-Nr. 081410 

     

    FG Niedersachsen, Urteil vom 8.12.2004 

    Az: 3 K 59/02 

    Abruf-Nr. 081411 

    Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten 

     

    Besteht auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind nach Abbruch der Schulausbildung länger als vier Monate bis zum Beginn des Wehrdienstes bei der Agentur für Arbeit nicht als arbeitsuchend geführt wurde? 

     

     

    BFH 

    III R 5/07 

     

     

    FG  

    Baden-Württemberg, Urteil vom 2.10.2005 

    Az: 5 K 456/03 

    Abruf-Nr. 081412 

    Verlängerung des Kindergeldanspruchs  

     

    Leistet ein Kind Grundwehr- oder Zivildienst, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Diese „verlorenen“ Monate können aber bei Ablauf der Altersgrenze angehängt werden (§ 32 Abs. 5 EStG). Strittig ist, ob der Einberufungsmonat auch angehängt werden kann, wenn die Eltern für diesen Monat noch Kindergeld erhalten haben, weil das Kind erst einige Tage nach Monatsbeginn eingezogen wurde. 

     

     

    BFH 

    III R 88/07 

     

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    2/2008, Seite 2 

    Behinderung – Unfähigkeit zum Selbstunterhalt 

     

    Für behinderte Kinder erhalten Eltern unabhängig vom Alter Kindergeld, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann und die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 EStG).  

     

    Der BFH muss klären, ob die Behinderung des Kindes die alleinige bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein muss oder ob eine Mitursächlichkeit (kumulative Kausalität) ausreicht. 

     

     

    BFH 

    III R 105/07 

     

     

    FG Düsseldorf 

    Urteil vom 15.11.2007 

    Az: 14 K 1342/06 Kg 

    Abruf-Nr. 081413 

    Übertragung des Betreuungsfreibetrags  

    bei getrennt lebenden Eltern 

     

    Neben dem Kinderfreibetrag steht Eltern jeweils hälftig der Betreuungsfreibetrag zu. Der BFH muss klären, ob bei getrennt lebenden Eltern der Betreuungsfreibetrag allein auf Antrag des Elternteils übertragen werden kann, bei dem das gemeinsame Kind gemeldet ist (§ 32 Absatz 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG). 

     

     

     

    BFH 

    III R 42/07 

     

     

     

    FG München  

    Urteil vom 9.5.2007  

    Az: 1 K 1324/07 

    Abruf-Nr. 081414 

    Anrechnung des Kindergelds in „Mangelfällen“ 

     

    Strittig ist die Anrechnung des Kindergelds in „Mangel fällen“: Betroffen sind getrennt lebende Eltern. Kommt der Abzug von Kinderfreibeträgen zum Tragen, wird automatisch die Hälfte des Kindergelds hinzugerechnet, auch wenn dieses sich wirtschaftlich nicht in voller Höhe bei der Unterhaltszahlung auswirkt. Das ist dann der Fall, wenn die Anrechnung des hälftigen Kindergelds auf die Unterhaltsverpflichtung ganz oder teilweise unterbleibt, weil nicht die zivilrechtlich geschuldeten 135 Prozent des Regelsatzes geleistet werden können oder müssen. Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob diese Regelung bei getrennt lebenden Eltern verfassungsgemäß ist. 

     

     

    BVerfG 

    2 BvL 3/05 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    4/2005, Seite 1 

    Hinzurechnung von Kindergeld bei Günstigerprüfung – keine Unterhaltspflicht aufgrund eigener Einkünfte des Kindes 

     

    Der BFH muss klären, ob bei der Günstigerprüfung (§ 31 EStG) die Hälfte des Kindergeldes auch dann der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen ist, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund des eigenen Einkommens des Kindes tatsächlich keinen Unterhalt zahlen muss und der zivilrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 1612b Absatz 1 BGB bei ihm somit keine Entlastung bringt. 

     

     

     

    BFH 

    III R 45/06 

     

     

     

    FG Berlin 

    Urteil vom 25.11.2005 Az: 3 K 3165/01 

    Abruf-Nr. 081423 

    Kindergeldbescheid als rückwirkendes Ereignis 

     

    Wird nachträglich Kindergeld gewährt, haben die Eltern auch Anspruch auf die Freibeträge. Das führt in jedem Fall zu einer Erstattung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Rahmen der Günstigerprüfung kann es außerdem zu einer Erstattung von Einkommensteuer kommen.  

     

    Strittig ist, ob auch ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid noch nach § 175 Absatz 1 Nummer 2 Abgabenordnung geändert werden kann, wenn nachträglich Kindergeld gewährt wurde. 

     

     

    BFH 

    III R 90/07 

     

     

    WISO-SteuerBrief 

    4/2008, Seite 14 

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 13 | ID 119435