26.05.2008 | Verfahren anderer Steuerzahler nutzen
Anhängige Verfahren zum Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder
In der Mai-Ausgabe 2008 haben wir Ihnen die wichtigsten anhängigen Verfahren für die Steuererklärung 2007 vorgestellt. Auch beim Kindergeld und den Freibeträgen sind viele Fragen offen. Von den Verfahren anderer Steuerzahler können Sie aber nur profitieren, wenn Sie wissen, worüber vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gestritten wird, und wenn Ihr Kindergeld- bzw. Einkommensteuerbescheid (bei den Freibeträgen) noch offen ist.
Anhängige Verfahren Kindergeld und Freibeträge
Sachverhalt / zu klärende Rechtsfrage | Gericht und Aktenzeichen der Verfahren | Fundstellen imWISO-SteuerBriefbzw. Vorinstanz |
Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern – Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung
Sozialversicherungsbeiträge mindern die Einkünfte und Bezüge von volljährigen Kindern. Dieser BVerfG-Beschluss war Auslöser für viele weitere Fragen. Offen ist derzeit, wie folgende Aufwendungen zu berücksichtigen sind:
Beachten Sie: Der BFH hat bereits entschieden, dass Lohn- und Kirchensteuer und Beiträge für zusätzliche Versicherungen nicht abgezogen werden dürfen (Urteil vom 26.9.2007, Az: III R 4/07; Abruf-Nr. 080277). Eventuell landet aber ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Sie sollten Ihren Kindergeldbescheid deshalb trotzdem offen halten.
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BFH
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WISO-SteuerBrief 4/2008, Seite 13 9/2007, Seite 9 1/2007, Seite 1 11/2006, Seite 2 9/2006, Seite 1 2/2006, Seite 12 1/2006, Seite 5
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Weitere Verfahren zur Einkommensgrenze
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BFH
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FG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.2006 Az: 14 K 3294/04 Kg Abruf-Nr. 080756
WISO-SteuerBrief 11/2007, Seite 1
FG München Urteil vom 28.6.07 Az: 5 K 2239/06 Abruf-Nr. 081405 |
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| FG Bremen Urteil vom 19.7.2007 Az: 4 K 69/05 (6) Abruf-Nr. 081406
WISO-SteuerBrief 5/2008, Seite 4
WISO-SteuerBrief 5/2006, Seite 1
WISO-SteuerBrief 5/2006, Seite 3 |
Ist der „Fallbeileffekt“ verfassungswidrig?
Strittig ist, ob der „Fallbeileffekt“ (Verlust des kompletten Kindergeldanspruchs auch bei geringem Überschreiten der Einkommensgrenze) verfassungswidrig ist? |
BFH |
WISO-SteuerBrief 11/2006, Seite 2 10/2006, Seite 1 |
Änderung bestandskräftiger Kindergeldbescheide
Strittig ist im Zusammenhang mit dem BVerfG-Beschluss zum Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, inwieweit bestandskräftige Kindergeldbescheide noch geändert werden können, wenn sie auf einer Prognoserechnung beruhen.
Beachten Sie: Der BFH hat eine Änderung bereits in mehreren Urteilen abgelehnt. Es ist aber noch ein Verfahren anhängig, in dem erstmals vorgetragen wird, dass die Ablehnung der Änderung in diesen Fällen gegen Artikel 3 Grundgesetz verstößt |
BFH |
FG Düsseldorf Urteil vom 23.8.2007 Az: 14 K 5328/05 Kg Abruf-Nr. 080022
WISO-SteuerBrief 10/2007, Seite 7 3/2007, Seite 9 |
Zeitliche Wirkung bestandskräftiger Ablehnungsbescheide
Strittig ist, ob die Bindungswirkung eines Kindergeldaufhebungsbescheides immer mit dem Monat der Bekanntgabe oder bei entsprechender Formulierung schon vorher endet. |
BFH |
WISO-SteuerBrief 2/2008, Seite 2 |
Wirkung eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheids gegenüber „abzweigungsberechtigtem“ Kind
Der BFH muss klären, ob ein gegenüber Eltern ergangener Ablehnungsbescheid (wegen Überschreitens des Grenzbetrags) auch für ein „abzweigungsberechtigtes“ Kind gilt. |
BFH |
WISO-SteuerBrief 12/2007, Seite 10 |
Nichtanerkennung von „Freiwilligendiensten“
Für Kinder bis 25 Jahre, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, besteht weiter Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c EStG). Doch die Familienkassen erkennen nicht alle Programme an. Anhängige Verfahren gibt es derzeit zu folgenden Programmen:
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BFH
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WISO-SteuerBrief 8/2007, Seite 2
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Arbeitslose und Ausbildungsplatz suchende Kinder
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BFH
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WISO-SteuerBrief 11/2006, Seite 2
FG Düsseldorf Urteil vom 5.6.2007 Az: 14 K 2129/06 Kg Abruf-Nr. 081407
FG Köln Urteil vom 22.9.2005 Az: 10 K 5182/04 Abruf-Nr. 081408
FG München, Urteil vom 26.9.2006 Az: 12 K 2236/06 Abruf-Nr. 081409 |
Zum Begriff der Berufsausbildung
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BFH
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WISO-SteuerBrief 5/2008, Seite 3
FG Köln Urteil vom 17.11.2006 Az: 8 K 674/06 Abruf-Nr. 081410
FG Niedersachsen, Urteil vom 8.12.2004 Az: 3 K 59/02 Abruf-Nr. 081411 |
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Besteht auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind nach Abbruch der Schulausbildung länger als vier Monate bis zum Beginn des Wehrdienstes bei der Agentur für Arbeit nicht als arbeitsuchend geführt wurde? |
BFH |
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.10.2005 Az: 5 K 456/03 Abruf-Nr. 081412 |
Verlängerung des Kindergeldanspruchs
Leistet ein Kind Grundwehr- oder Zivildienst, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Diese „verlorenen“ Monate können aber bei Ablauf der Altersgrenze angehängt werden (§ 32 Abs. 5 EStG). Strittig ist, ob der Einberufungsmonat auch angehängt werden kann, wenn die Eltern für diesen Monat noch Kindergeld erhalten haben, weil das Kind erst einige Tage nach Monatsbeginn eingezogen wurde. |
BFH
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WISO-SteuerBrief 2/2008, Seite 2 |
Behinderung – Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Für behinderte Kinder erhalten Eltern unabhängig vom Alter Kindergeld, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann und die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 EStG).
Der BFH muss klären, ob die Behinderung des Kindes die alleinige bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein muss oder ob eine Mitursächlichkeit (kumulative Kausalität) ausreicht. |
BFH |
FG Düsseldorf Urteil vom 15.11.2007 Az: 14 K 1342/06 Kg Abruf-Nr. 081413 |
Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei getrennt lebenden Eltern
Neben dem Kinderfreibetrag steht Eltern jeweils hälftig der Betreuungsfreibetrag zu. Der BFH muss klären, ob bei getrennt lebenden Eltern der Betreuungsfreibetrag allein auf Antrag des Elternteils übertragen werden kann, bei dem das gemeinsame Kind gemeldet ist (§ 32 Absatz 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG). |
BFH |
FG München Urteil vom 9.5.2007 Az: 1 K 1324/07 Abruf-Nr. 081414 |
Anrechnung des Kindergelds in „Mangelfällen“
Strittig ist die Anrechnung des Kindergelds in „Mangel fällen“: Betroffen sind getrennt lebende Eltern. Kommt der Abzug von Kinderfreibeträgen zum Tragen, wird automatisch die Hälfte des Kindergelds hinzugerechnet, auch wenn dieses sich wirtschaftlich nicht in voller Höhe bei der Unterhaltszahlung auswirkt. Das ist dann der Fall, wenn die Anrechnung des hälftigen Kindergelds auf die Unterhaltsverpflichtung ganz oder teilweise unterbleibt, weil nicht die zivilrechtlich geschuldeten 135 Prozent des Regelsatzes geleistet werden können oder müssen. Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob diese Regelung bei getrennt lebenden Eltern verfassungsgemäß ist. |
BVerfG |
WISO-SteuerBrief 4/2005, Seite 1 |
Hinzurechnung von Kindergeld bei Günstigerprüfung – keine Unterhaltspflicht aufgrund eigener Einkünfte des Kindes
Der BFH muss klären, ob bei der Günstigerprüfung (§ 31 EStG) die Hälfte des Kindergeldes auch dann der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen ist, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund des eigenen Einkommens des Kindes tatsächlich keinen Unterhalt zahlen muss und der zivilrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 1612b Absatz 1 BGB bei ihm somit keine Entlastung bringt. |
BFH |
FG Berlin Urteil vom 25.11.2005 Az: 3 K 3165/01 Abruf-Nr. 081423 |
Kindergeldbescheid als rückwirkendes Ereignis
Wird nachträglich Kindergeld gewährt, haben die Eltern auch Anspruch auf die Freibeträge. Das führt in jedem Fall zu einer Erstattung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Rahmen der Günstigerprüfung kann es außerdem zu einer Erstattung von Einkommensteuer kommen.
Strittig ist, ob auch ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid noch nach § 175 Absatz 1 Nummer 2 Abgabenordnung geändert werden kann, wenn nachträglich Kindergeld gewährt wurde. |
BFH |
WISO-SteuerBrief 4/2008, Seite 14 |