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  • 28.03.2008 | Kindergeld

    Kindergeld für volljährige Kinder während einer Erkrankung

    Eltern können auch Kindergeld für ein Kind erhalten, das 

    • ohne Arbeitsplatz ist und wegen einer Erkrankung nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist,
    • ohne Ausbildungsplatz ist und wegen einer Erkrankung seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen konnte oder
    • infolge der Erkrankung seine Berufsausbildung unterbrechen muss.

    Die Eltern müssen aber ein entsprechendes amtsärztliches Attest vorlegen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsbehörden (zum Beispiel das Gesundheitsamt) verpflichtet sind, die erforderlichen Atteste oder Bescheinigungen auszustellen. Die Kosten dafür müssen aber die Eltern tragen. (Newsletter Familienlastenausgleich, Ausgabe Dezember 2007)(Abruf-Nr. 080103

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 2 | ID 118295