18.12.2008 | Kindergeld
Kindergeldanspruch für volljährig gewordenes Pflegekind
Auch mit Eintritt der Volljährigkeit kann weiter ein Pflegekindschaftsverhältnis bestehen und die Pflegemutter kindergeldberechtigt sein. Das musste ein Vater vor dem Finanzgericht (FG) Köln erfahren. Nachdem sein seit langer Zeit bei einer Pflegemutter lebender Sohn volljährig geworden war, hatte der Sohn beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben und gleichzeitig der leibliche Vater zu Unterhaltsleistungen gegenüber seinem Sohn verpflichtet. Als „Gegenleistung“ wollte der Vater dafür das Kindergeld. Damit kam er aber vor dem FG nicht durch. Trotz der Volljährigkeit des Sohnes bestand weiterhin ein Pflegekindschaftsverhältnis. Aufgrund der Haushaltszugehörigkeit war die Pflegemutter somit vorrangig kindergeldberechtigt. Der leibliche Vater drang mit seinem Argument nicht durch, dass er kindergeldberechtigt sei, weil er Barunterhalt leiste. (rechtskräftiges Urteil vom 26.6.2008, Az: 2 K 3253/04)(Abruf-Nr. 082731)