01.07.2003 | Kindergeld
Promotions-Arbeitsverhältnis keine Berufsausbildung
Doktoranden in einem Promotions-Arbeitsverhältnis sind nicht mehr in Berufsausbildung. Das hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Die auf den ersten Blick negative Entscheidung hat folgenden Vorteil: Das Finanzamt darf die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis nicht berücksichtigen, wenn es um die Frage geht, ob die Einkünfte des Kindes die kindergeldschädliche Grenze (7.188 Euro im Jahr 2003) überschreiten. Das hat den Eltern im Urteilsfall das Kindergeld für die ersten vier Monate des Jahres gerettet.
Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat Revision bei Bundesfinanzhof einlegt (Az: VIII R 30/03). (Urteil vom 5.3.2003, Az: 1 K 235/01)
Quelle: Ausgabe 07 / 2003 | Seite 4 | ID 95925