28.03.2008 | Kindergeld
Suche nach Ausbildungsplatz trotz eines Ein-Euro-Jobs
Ein Kind kann trotz eines Ein-Euro-Jobs einen Ausbildungsplatz suchen und damit kindergeldberechtigt sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden. Aus den Vorschriften des Sozialgesetzbuches lasse sich nicht entnehmen, dass das Ausüben eines Ein-Euro-Jobs eine Berücksichtigung beim Kindergeld (Warten auf einen Ausbildungsplatz) ausschließe. Im Urteilsfall ging es um einen 23-jährigen Spätaussiedler. Aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse fand er keinen Ausbildungsplatz. Er besuchte deshalb Sprachkurse und nahm Angebote der Agentur für Arbeit wahr. Diese Maßnahmen dienten dazu, seine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. (rechtskräftiges Urteil vom 29.11.2007, Az: 5 K 2580/06)(Abruf-Nr. 080445)
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118294