28.03.2008 | Kindergeld
„Unfallbedingter Mehraufwand“ bei Bezug einer Unfallrente
Bezieht ein volljähriges Kind in Berufsausbildung eine gesetzliche Unfallrente, weil es auf dem Schulweg einen Unfall hatte, gehört diese Rente zu den Bezügen des Kindes. Hat das Kind jedoch „unfallbedingten Mehraufwand“, ist dieser abzuziehen. Im Urteilsfall hatte das Kind zur Linderung der Unfallfolgen auf Anraten der Psychologin einen längeren Auslandsaufenthalt absolviert. Die Aufwendungen dafür mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes, entschied das Finanzgericht Hamburg.
Beachten Sie: Die Familienkasse hat sich noch nicht geschlagen gegeben und Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Betroffene Eltern sollten ihren abgelehnten Kindergeldbescheid deshalb unter Hinweis auf das anhängige Verfahren (Az: III R 74/07) offenhalten. (Urteil vom 7.8.2007, Az: 1 K 15/05)(Abruf-Nr. 080197)