23.11.2009 | Kindergeld
VBL-Beiträge sind keine Einkünfte und Bezüge des Kindes
Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind keine Einkünfte und Bezüge des Kindes im kindergeldrechtlichem Sinn. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Die vom Arbeitgeber abgeführten Beiträge sind mit den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar, weil es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung handelt.
Beachten Sie: Endgültig entscheiden muss jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). Das Verfahren trägt das Aktenzeichen III R 59/09. Betroffene Eltern können somit unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen. (Urteil vom 30.7.2009, Az: 13 K 1831/09)(Abruf-Nr. 092621)
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 2 | ID 131571