24.08.2009 | Kindergeld
Verfassungsbeschwerde gegen Fallbeileffekt gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Fallbeileffekt beim Kindergeld nicht zur Entscheidung angenommen. Die Mutter habe nicht hinreichend dargelegt, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sein könnte.
Wichtig: Das BVerfG hat damit noch keine Entscheidung in der Sache an sich getroffen. Eine weitere - aus Sicht des BVerfG besser begründete - Verfassungsbeschwerde hätte damit immer noch Aussicht auf Erfolg.
Unser Tipp: Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist unter dem Aktenzeichen III R 73/08 ein Verfahren anhängig, in dem es unter anderem noch einmal um den Fallbeileffekt geht (Vorinstanz Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.7.2008, Az: 14 K 1515/07 Kg; Abruf-Nr. 091843). Zwar wird der BFH wahrscheinlich auch dieses Verfahren negativ entscheiden. Bis es soweit ist, müssen Sie Ihren Einspruch aber nicht zurücknehmen. Stützen Sie ihn jetzt nachträglich auf das Verfahren III R 73/08. (Beschluss vom 6.4.2009, Az: 2 BvR 1874/08)(Abruf-Nr. 091800)