25.05.2009 | Kindergeld
Verlängerter Anspruch wegen Grundwehr- oder Zivildienst
Leistet ein Kind Grundwehr- oder Zivildienst, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Diese „verlorenen“ Monate können aber bei Ablauf der Altersgrenze angehängt werden (§ 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz). Wird das Kind während des Monats eingezogen bzw. entlassen, bekommen die Eltern sogar einen Monat geschenkt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden und damit ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Ausgabe 2/2008, Seite 2) bestätigt. (Urteil vom 27.8.2008, Az: III R 88/07)(Abruf-Nr. 091154)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 3 | ID 127121