22.07.2010 | Kindergeld
Verlängerter Kindergeldanspruch wegen Wehr- und Zivildienst
Hat das Kind den Grundwehr- oder Zivildienst während eines Monats begonnen, und die Eltern deshalb für diesen Monat noch Kindergeld bekommen, verlängert sich die Anspruchsdauer dennoch um die volle Dienstzeit. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt noch einmal bestätigt (Urteil vom 20.5.2010, Az: III R 4/10; Abruf-Nr. 101870).
Beachten Sie: Diese erneute Entscheidung war nötig, weil die Finanzverwaltung ein älteres BFH-Urteil (Urteil vom 27.8.2008, Az: III R 88/07; Abruf-Nr. 091154; „WISO-Steuerbrief“ 6/2009, Seite 3) immer noch nicht veröffentlicht hat und in ihrer Dienstanweisung weiterhin eine andere Auffassung vertritt. Vermutlich will sie das Problem aussitzen. Denn seit April 2008 beginnt auch der Zivildienst grundsätzlich am ersten eines Monats, auch wenn der erste tatsächliche Arbeitstag später ist. Somit dürften solche Fälle in naher Zukunft nicht mehr auftreten.