25.04.2008 | Kindergeld
Vorbereitung auf Wiederholungsprüfung
Die Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann noch zur Berufsausbildung, wenn der Azubi während dieser Zeit nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis steht, sondern sich eigenverantwortlich auf die Prüfung vorbereitet. Die Eltern können in dieser Zeit somit weiter Anspruch auf Kindergeld haben. Mit dieser Entscheidung schließt sich das Finanzgericht (FG) Düsseldorf dem FG Hessen an (Ausgabe 3/2007, Seite 1).
Unser Tipp: Sollte die Familienkasse in Ihrem Fall nicht mitspielen, können Sie jetzt unter Hinweis auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren (Az: III R 70/07) Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. (Urteil vom 10.7.2007, Az: 10 K 4278/06 Kg)(Abruf-Nr. 080478)
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 3 | ID 118895