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  • 24.11.2008 | Komplizierte Regelungen

    Die Kirchensteuer unter der Abgeltungsteuer

    Die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge beträgt ab 2009 pauschal 25 Prozent. Doch damit ist es nicht getan. Hinzu kommen Soli­daritätszuschlag und bei Sparern, die einer Religionsgemeinschaft angehören noch die Kirchensteuer. Und insbesondere die Erhebung der Kirchensteuer gestaltet sich etwas schwierig.  

    Die Grundsätze ab 2009

    Die Steuerbelastung beträgt ab 2009 inklusive Soli­daritätszuschlag mindestens 26,38 Prozent. Bei Kirchensteuerpflicht werden daraus 27,82 bei 8 Prozent Kirchensteuer oder 27,99 Prozent bei 9 Prozent.  

     

    Diese Prozentsätze resultieren daraus, dass der Satz der Abgeltung­steuer bei Anlegern mit Konfession niedriger ist. Die Ermäßigung wurde eingeführt, weil die auf die Abgeltungsteuer anfallende Kirchensteuer nicht mehr zu den Sonderausgaben gehört. Die mindernde Wirkung wird bereits über den Abgeltungssatz unmittelbar berücksichtigt.  

     

    Belastung unter der Abgeltungsteuer

    Kirchensteuer  

    8 Prozent  

    9 Prozent  

    keine  

    Abgeltungsteuer  

    24,51 %  

    24,45 %  

    25,00 %  

    + Solidaritätszuschlag 5,5 %  

    1,35 %  

    1,34 %  

    1,38 %  

    + Kirchensteuer  

    1,96 %  

    2,20 %  

    ---  

    = tatsächliche Belastung  

    27,82 %  

    27,99 %  

    26,38 %  

    Beachten Sie: Die Kirchensteuer knüpft also in der Regel nicht mehr an die persönliche Einkommensteuer an, sondern an die Abgeltung­steuer. Liegt Ihr (Grenz-)Steuersatz (nicht der durchschnittliche) unter 25 Prozent, können Sie Ihre Kapitaleinkünfte auf Antrag im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung versteuern. In diesem Fall können Sie die Kirchensteuer weiterhin als Sonderausgabe abziehen.  

    Einbehalt der Kirchensteuer