24.11.2008 | Komplizierte Regelungen
Die Kirchensteuer unter der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge beträgt ab 2009 pauschal 25 Prozent. Doch damit ist es nicht getan. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und bei Sparern, die einer Religionsgemeinschaft angehören noch die Kirchensteuer. Und insbesondere die Erhebung der Kirchensteuer gestaltet sich etwas schwierig.
Die Grundsätze ab 2009
Die Steuerbelastung beträgt ab 2009 inklusive Solidaritätszuschlag mindestens 26,38 Prozent. Bei Kirchensteuerpflicht werden daraus 27,82 bei 8 Prozent Kirchensteuer oder 27,99 Prozent bei 9 Prozent.
Diese Prozentsätze resultieren daraus, dass der Satz der Abgeltungsteuer bei Anlegern mit Konfession niedriger ist. Die Ermäßigung wurde eingeführt, weil die auf die Abgeltungsteuer anfallende Kirchensteuer nicht mehr zu den Sonderausgaben gehört. Die mindernde Wirkung wird bereits über den Abgeltungssatz unmittelbar berücksichtigt.
Belastung unter der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer | 8 Prozent | 9 Prozent | keine |
Abgeltungsteuer | 24,51 % | 24,45 % | 25,00 % |
+ Solidaritätszuschlag 5,5 % | 1,35 % | 1,34 % | 1,38 % |
+ Kirchensteuer | 1,96 % | 2,20 % | --- |
= tatsächliche Belastung | 27,82 % | 27,99 % | 26,38 % |
Beachten Sie: Die Kirchensteuer knüpft also in der Regel nicht mehr an die persönliche Einkommensteuer an, sondern an die Abgeltungsteuer. Liegt Ihr (Grenz-)Steuersatz (nicht der durchschnittliche) unter 25 Prozent, können Sie Ihre Kapitaleinkünfte auf Antrag im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung versteuern. In diesem Fall können Sie die Kirchensteuer weiterhin als Sonderausgabe abziehen.
Einbehalt der Kirchensteuer
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