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  • 01.07.2004 | Lebensversicherung

    Überschussauszahlung bei weiter laufendem Vertrag

    Nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlte Zinsen aus einer weiter laufenden Kapitallebensversicherung sind steuerfrei. Mit dieser Entscheidung widerspricht das Finanzgericht (FG) Düsseldorf der Finanzverwaltung. Es ging um folgendem Fall: Aus einer nach §  10  Absatz 1 Nummer 2b Einkommensteuergesetz begünstigten Lebensversicherung ließ sich der Steuerpflichtige während der Versicherungsdauer, aber nach mehr als zwölf Jahren Sparanteilszinsen in Höhe von 17.500 DM auszahlen. Das Finanzamt unterwarf die Sparanteilszinsen der Einkommensteuer, weil die Auszahlung zu einem laufenden Vertrag erfolgte. Das FG lehnte die Steuerpflicht ab. Es könne nicht angehen, einerseits im Rückkaufswert enthaltene Sparanteilszinsen nach zwölf Jahren steuerfrei zu behandeln, andererseits ohne Rückkauf nach zwölf Jahren ausgezahlte Sparanteilszinsen der Steuer zu unterwerfen.

    Beachten Sie: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az: VIII R 87/03) eingelegt. (Urteil vom 18.9.2003, Az: 10 K 4981/00 E; Abruf-Nr.  040677 )

    Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 3 | ID 96125