27.08.2010 | Lohnfortzahlung
Keine Kürzung des Krankengelds ab Juli 2010
Obwohl der Anpassungsfaktor für die Dynamisierung des Krankengelds zum 1. Juli 2010 mit 0,9958 festgelegt wurde, müssen Langzeitbezieher keine Kürzung befürchten. Möglich macht das eine Gesetzesänderung (Drittes Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze; Abruf-Nr. 102325). Danach wird das Krankengeld ab sofort immer nur dann angepasst, wenn der Anpassungsfaktor > 1 ist (§ 50 Abs. 3 SGB IX).
Hintergrund: Weil Krankengeld über mehrere Jahre bezogen werden kann, wird es regelmäßig der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Bislang hatte das immer eine Erhöhung zur Folge. Aufgrund der rückläufigen Lohnentwicklung im Jahr 2009 wäre aber aufgrund des zum 1. Juli 2010 festgelegten Anpassungsfaktors in Höhe von 0,9958 erstmals eine Kürzung erforderlich gewesen. Um das zu verhindern wurde - wie bei der gesetzlichen Rente - eine Schutzklausel eingeführt.