07.01.2008 | Lohnsteuer
Sachbezugswerte zum 1. Januar 2008
Die amtlichen Sachbezugswerte für „Freie Unterkunft“ ändern sich zum 1. Januar 2008 nur insoweit, als die Werte 2007 (und 2008) für die alten Bundesländer ab 2008 auch für die neuen gelten. Die Sachbezugswerte für „Freie Verpflegung“ galten bislang schon einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. 2008 gelten die Werte aus 2007 unverändert weiter. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2008 somit bundeseinheitlich 403 Euro. Im Einzelnen gilt:
Sachbezugswerte „Freie Verpflegung“ | ||||
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt |
Monatlich | 45,00 Euro | 80,00 Euro | 80,00 Euro | 205,00 Euro |
Täglich | 1,50 Euro | 2,67 Euro | 2,67 Euro | 6,84 Euro |
Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ |
| Beschäftigte allgemein | Jugendliche und Azubis |
Monatlich | 198,00 Euro | 168,30 Euro |
Täglich | 6,60 Euro | 5,61 Euro |
Unser Service: Die Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ beziehen sich auf eine allgemeine Unterkunft, die mit einem Beschäftigten belegt ist. Die Werte für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und für die Belegung mit mehreren Beschäftigten finden Sie im Online-Service „myIWW“ (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen/Checklisten“.