26.03.2009 | Lohnsteuer
Weniger Lohnsteuer und KV-Beiträge für Arbeitnehmer
Mit dem Konjunkturpaket II (Abruf-Nr. 090910) wurde unter anderem der Grundfreibetrag erhöht, der Eingangssteuersatz gesenkt und der gesamte Einkommensteuertarif nach rechts verschoben (Ausgabe 2/2009, Seite 8). Damit das Geld schnell bei den Arbeitnehmern ankommt, müssen die Arbeitgeber die Lohnabrechnungen für Januar und Februar korrigieren, wenn sie ihre Lohnabrechnung maschinell durchführen und das Lohnabrechnungsprogramm eine rückwirkende Neuberechnung vorsieht.
Wichtig: Zum 1. Juli 2009 wird außerdem der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Er beträgt dann einheitlich 14,9 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer weiterhin einen Eigenanteil von 0,9 Prozentpunkten. Die verbleibenden 14,0 Prozentpunkte werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (jeweils 7 Prozent) getragen. Der Beitragssatz für den Arbeitnehmer beträgt dann somit 7,9 Prozent.