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  • 01.05.2003 | Lohnsteuer

    Zwei Arbeitsverhältnisse bei einem Arbeitgeber

    Mehrere Arbeitsverhältnisse bei einen Arbeitgeber werden lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis gesehen. Das gilt aber nicht, wenn der Arbeitgeber zwei getrennte Betriebe unterhält. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Im Urteilsfall hatte eine Betriebsinhaberin eine freiberufliche Tätigkeit und ein gewerbliches Einzelunternehmen betrieben. Eine im freiberuflichen Bereich angestellte Sekretärin war gleichzeitig als 325-Euro-Kraft im Gewerbebetrieb beschäftigt. Das Finanzamt wollte das pauschal lohnversteuerte Beschäftigungsverhältnis mit der Hauptbeschäftigung zusammenrechnen. Dem widersprachen die Richter. Ob die Finanzverwaltung gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof einlegt, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

    Wichtig: Seit dem 1. April 2003 ist es wieder möglich neben einer Hauptbeschäftigung einen steuer- und sozialabgabenfreien 400-Euro-Job auszuüben. (Urteil vom 21.2.2003, Az: 11 K 1158/01 L; Abruf-Nr.  030597 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2003 | Seite 5 | ID 95891