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  • 25.05.2009 | Lohnsteuerbescheinigung

    Streitigkeiten über Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung

    Streitet ein Arbeitnehmer mit dem Ex-Arbeitgeber darüber, wann genau das Arbeitsverhältnis beendet worden ist (Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung), muss er beim Arbeitsgericht klagen. Das hat der Bundes­finanzhof (BFH) entschieden. Begründung des BFH: Der Finanzrechtsweg ist nur in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten gegeben, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen. Für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte zuständig. Folglich sind die Arbeitsgerichte insbesondere bei Streitigkeiten darüber zuständig,  

    • ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat,
    • für welchen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestanden hat,
    • welche arbeitsrechtlichen Ansprüche, insbesondere Barlohnansprüche bestehen oder bestanden haben und
    • ob zum Beispiel eine Nettolohnvereinbarung vorlag.

    (Beschluss vom 4.9.2008, Az: VI B 108/07)(Abruf-Nr. 091067)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 4 | ID 127124