25.05.2009 | Lohnsteuerbescheinigung
Streitigkeiten über Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung
Streitet ein Arbeitnehmer mit dem Ex-Arbeitgeber darüber, wann genau das Arbeitsverhältnis beendet worden ist (Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung), muss er beim Arbeitsgericht klagen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Begründung des BFH: Der Finanzrechtsweg ist nur in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten gegeben, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen. Für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte zuständig. Folglich sind die Arbeitsgerichte insbesondere bei Streitigkeiten darüber zuständig,
- ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat,
- für welchen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestanden hat,
- welche arbeitsrechtlichen Ansprüche, insbesondere Barlohnansprüche bestehen oder bestanden haben und
- ob zum Beispiel eine Nettolohnvereinbarung vorlag.
(Beschluss vom 4.9.2008, Az: VI B 108/07)(Abruf-Nr. 091067)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 4 | ID 127124