01.09.2007 | Lohnsteuerhilfevereine wehren sich
So wahren Sie die Chance auf den Abzug von Beiträgen an einen Lohnsteuerhilfeverein!
Steuerberatungskosten können Sie seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehen. Geblieben ist aber der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug, sodass Sie Ihre Aufwendungen zumindest anteilig steuermindernd geltend machen können.
Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz sollen die Mitgliedsbeiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein komplett nicht abzugsfähig sein (Verfügung vom 15.1.2007, Az: S 2350 A – St 32 3; Abruf-Nr. 071550; Ausgabe 6/2007, Seite 2). Dagegen wehren sich die Lohnsteuerhilfevereine.
Einspruch einlegen
Die OFD Koblenz scheint diesbezüglich eine Einzelmeinung zu vertreten; denn uns sind bislang keine weiteren derartigen Anweisungen bekannt. Das angekündigte BMF-Schreiben lässt weiter auf sich warten.
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