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  • 01.05.2003 | Minijobs gestalten

    So finden Sie die optimale Lösung!

    Die scheinbar einfachen und Steuerzahler-freundlichen Regeln für die neuen Minijobs stellen Arbeitgeber und "Minijobber" in der Praxis vor so manches Problem: Was steuerlich optimal erscheint, kann sozialversicherungsrechtlich im Fiasko enden. Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen daher, wie Sie einen Minijob optimal gestalten und damit bares Geld sparen.

    Wichtig: Was für Sie optimal ist hängt entscheidend von Ihren persönlichen Umständen ab. Deshalb unsere Bitte: Rechnen Sie genau nach und erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen Sie erwarten.

    Unser Service: Berechnen Sie Ihren Fall! Nutzen Sie dazu die Rechentools in unserem Online-Service. Sie finden dort Programme für die Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone, die Einkommen- und Lohnsteuer. Wie Sie dorthin gelangen, erfahren Sie auf der Seite 20.

    Minijobs oder Beschäftigung in der unteren Gleitzone?

    Jeder "Minijobber" sollte prüfen, ob für ihn ein Minijob knapp innerhalb der Gleitzone (401 bis 800 Euro) günstiger ist als ein Minijob bis 400 Euro. Denn bei einem Verdienst knapp über 400 Euro erhält er für geringe Beiträge vollen Krankenversicherungsschutz, während er sich sonst möglicherweise freiwillig krankenversichern muss.

     Beispiel 

    Karin Klein ist geschieden und lebt vom Unterhalt ihres Ex-Mannes. Die Unterhaltszahlungen muss sie bis zum Höchstbetrag von 13.805 Euro als sonstige Einkünfte versteuern (§  22 Nummer 1a Einkommensteuergesetz). Den Steuernachteil bekommt sie von ihrem Ex-Mann ersetzt (Realsplitting). Frau Klein war bisher für einen monatlichen Beitrag von 120 Euro freiwillig gesetzlich krankenversichert.

    Nimmt Frau Klein einen 400-Euro-Job an, muss sie sich weiter freiwillig gesetzlich krankenversichern. Bei einem Verdienst von 401 Euro zahlt sie monatlich 17,18 Euro Sozialabgaben und erhält vollen Krankenversicherungsschutz (Beitragssatz 14,5 Prozent). Frau Klein spart so monatlich 102,82 Euro Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber spart durch den Gleitzonenjob. Er muss lediglich 84,61 Euro (= 401 x 21,1 Prozent) Sozialabgaben im Monat leisten. Bei dem 400-Euro-Job wären 92 Euro (= 400 Euro x 23 Prozent) fällig.

    Lohnsteuer fällt in beiden Fällen keine an, wenn Frau Klein auf Lohnsteuerkarte (Steuerklasse I) arbeitet. Arbeitet Frau Klein im 400-Euro-Job ohne Lohnsteuerkarte, müsste ihr Arbeitgeber zusätzlich zwei Prozent pauschale Lohnsteuer zahlen.