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  • 01.06.2007 | Musterbescheinigung

    So machen Mieter und Wohnungseigentümer ihre Aufwendungen steuerlich geltend

    Als Mieter oder Wohnungseigentümer tragen Sie mit den Nebenkosten bzw. dem Hausgeld auch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Sie steuermindernd geltend machen können. Voraussetzung ist, dass die begünstigen Aufwendungen aus einer detaillierten Jahresabrechnung hervorgehen oder Sie eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters/Verwalters vorlegen können.

    Begünstigte Aufwendungen

    Die Steuerermäßigung kommt für folgende Aufwendungen in Frage:

  • Hof- Gehweg- und Straßenreinigung
  • Fenster- und Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeister