01.08.2005 | Neue Bundesländer
Ausgleichszahlungen bei Rückübertragung von Grundstücken
Leistet der alte und neue Eigentümer eines rückübertragenen Grundstücks zum Ausgleich von getätigten Instandsetzungsaufwendungen Zahlungen an den bisherigen Eigentümer, handelt es sich dabei nicht um sofort abziehbare Werbungskosten, entschied der Bundesfinanzhof. Die Zahlungen sind vielmehr Anschaffungskosten. Sie wirken sich steuerlich nur über die Gebäudeabschreibung aus.
Unser Tipp: Wird das Grundstück wie im Urteilsfall anschließend vermietet, sind die Anschaffungskosten ab dem Jahr der Rückübertragung im Rahmen der Gebäudeabschreibung bei den Einkünften aus der Vermietung des rückübertragenen Gebäudes zu berücksichtigen. Das gilt sogar, wenn Mieteinnahmen erst im Folgejahr erzielt werden. (Urteil vom 11.1.2005, Az: IX R 15/03; Abruf-Nr. 051379 )