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  • 28.09.2010 | Private Solaranlage

    Fotovoltaikanlagen sind selbstständig abschreibbar

    Sowohl normale Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Fotovoltaikanlagen sind selbstständige - vom Gebäude losgelöste - bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Aufwendungen sind damit dem Gewerbebetrieb „Stromerzeugung“ zuzurechnen und auf 20 Jahre abzuschreiben. Diese Nachricht enthält eine Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern (vom 5.8.2010, Az: S 2190.1.1-1/3 St32; Abruf-Nr. 103030). Die Folgen sind:  

    • Die Kosten sind bei der Aufbringung auf Eigenheim überhaupt abschreibbar bzw. auf Mietwohn- bzw. Betriebsgebäuden schneller abzuschreiben als über die normale Gebäudeabschreibung (33 Jahre bei Betriebsgebäuden, 50 Jahre bei Wohnimmobilien).
    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 5 | ID 138845