01.02.2007 | Rentenbesteuerung
Bei Rentennachzahlungen entscheidet der Zuflusszeitpunkt
Für die Besteuerung von Rentennachzahlungen ist der Zuflusszeitpunkt entscheidend. Das heißt: Nachzahlungen, die bis einschließlich 2004 geleistet wurden, werden mit dem Ertragsanteil versteuert. Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2004 zugeflossen sind oder noch zufließen, werden mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Das gilt auch, wenn sie für Zeiträume vor 2005 bestimmt sind. (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 4.8.2006, Az: S 2255 A - 23 - St 218; Abruf-Nr. 062820 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 1 | ID 96672