29.06.2009 | Rentner
Vermietungsverluste haben keinen Einfluss auf Hinzuverdienst
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird nur geleistet, wenn eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Auf den Hinzuverdienst werden dabei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Tätigkeit angerechnet, nicht aber Vermietungseinkünfte. Im Gegenzug dürfen dann auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht berücksichtigt werden. In dem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall kostete das einem voll erwerbsunfähigen Maurer einen Teil seiner Erwerbsunfähigkeitsrente. Denn der Maurer hatte trotz Erwerbsunfähigkeit seinen Maurerbetrieb fortgeführt. Die damit erzielten Gewinne konnte er nicht mit Vermietungsverlusten verrechnen. (Urteil vom 31.10.2008, Az: L 4 R 288/08)(Abruf-Nr. 091138)