01.08.2004 | Schenkungsteuer
Familienwohnung per Ehevertrag steuerfrei übertragen
Eine Familienwohnung im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 4a Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz liegt auch vor, wenn sie nur durch einen Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzt wird. Mit dieser rechtskräftigen Aussage widerspricht das Finanzgericht (FG) Berlin der Finanzverwaltung. Positive Folge im Urteilsfall: Der Ehemann kann sein Haus im Rahmen eines Ehevertrags steuerfrei auf seine Ehefrau übertragen, die das Haus zusammen mit dem gemeinsamen Kind bewohnt. Das Finanzamt vertrat den Standpunkt, eine steuerfreie Übertragung der Familienwohnung sei nur zulässig, wenn beide Ehegatten die Wohnung nutzen würden (R 43 Erbschaftsteuer-Richtlinien).
Anders das FG: Aus dem Begriff der Familienwohnung folge, dass die Wohnung eigenen Wohnzwecken dienen müsse. Das sei auch erfüllt, wenn wie im Streitfall die Ehefrau und ihr Sohn dort lebten. Auch ein mit einem gemeinsamen Kind zusammen lebender Ehegatte bilde eine Familie. (Urteil vom 28.1.2004, Az: 5 K 5267/01; Abruf-Nr. 040414 )