01.04.2003 | Schenkungsteuer
Nutzungsrecht an der Wohnung des Lebensgefährten
Räumt der Wohnungseigentümer seiner Lebensgefährtin ein dinglich abgesichertes Mitbenutzungsrecht an der gemeinsam genutzten Wohnung ein, muss sie dafür ausnahmsweise keine Schenkungsteuer zahlen, wenn bei Auflösung der Lebensgemeinschaft das Mitbenutzungsrecht erlischt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz rechtskräftig entschieden. Die Richter sahen in dem eingeräumten Wohnrecht keine Bereicherung der Frau.
Wichtig: Die Lebensgefährten hatten außerdem vereinbart, dass die Frau ihn bei Bedarf unentgeltlich zu pflegen hat und dass sie bei seinem Ableben das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung erhält. Das Finanzgericht wertete diese Absicherung als Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 Satz Erbschaftsteuergesetz). Die daraus resultierende Erbschaftsteuer entsteht erst mit dem Tod des Lebensgefährten. Sollte die Frau bis dahin Pflegeleistungen erbracht haben, mindern diese den steuerpflichtigen Erwerb. (Urteil vom 18.4.2002, Az: 4 K 1869/01, DStRE 2002, 1078; Abruf-Nr. 020972 )