01.09.2006 | Solidaritätszuschlag
BFH: Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit im Jahr 2002
Das Solidaritätszuschlaggesetz in der für das Jahr 2002 geltenden Fassung ist formell und materiell verfassungsgemäß. Mit dieser Entscheidung schloss sich der Bundesfinanzhof (BFH) der Auffassung des Finanzgerichts Münster an und wies die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ab (Februar-Ausgabe 2006, Seite 1 ). Aus der Begründung lässt sich herauslesen, dass der BFH auch den nach wie vor erhobenen Solidaritätszuschlag ohne weiteres als verfassungskonform beurteilen würde.
Unser Tipp: Der Bund der Steuerzahler will die Frage nun vom Bundesverfassungsgericht geklärt wissen und hat Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss eingelegt (Az: 2 BvR 1708/06). Sie können also Ihren Einspruch auf dieses Verfahren stützen und Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung beantragen. (Beschluss vom 28.6.2006, Az: VII B 324/05; Abruf-Nr. 062210 )