01.10.2005 | Solidaritätszuschlag
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Das Finanzgericht (FG) Münster beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob der Solidaritätszuschlag im Jahre 2002 verfassungsgemäß ist. Geklagt hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Er begründet seine Klage damit, dass der Staat zwar Sonderabgaben einführen dürfe, um kurzfristig punktuelle Notstände zu bewältigen. Der Solidaritätszuschlag in seiner derzeitigen Form sei jedoch keine kurzfristige Sonderabgabe. Er gelte bereits seit 1995 und sei zeitlich unbeschränkt.
Unser Tipp: Legen Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch ein. Berufen Sie sich auf das beim FG Münster zum Solidaritätszuschlag 2002 anhängige Verfahren (Az: 12 K 6263/03 E) und verlangen Sie Ruhen Ihres Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung.
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 2 | ID 96384