· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer verfassungsgemäß?
| Ab 2008 entfiel die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe. Nach Ansicht des FG Hamburg sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung angebracht, sie ist aber nicht verfassungswidrig ( FG Hamburg, Urteil vom 29.2.2012, Az. 1 K 48/12 ; Abruf-Nr. 121320 ). |
PRAXISHINWEIS | Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen. Legen Sie deshalb gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ein. Begründen Sie Ihren Einspruch mit dem beim BFH anhängigen Verfahren (Az. I R 21/12) und beantragen Sie Ruhen Ihres Verfahrens. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 5 | ID 34663560