23.11.2009 | Sonderausgaben
Abzugsbeschränkung für Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Gegen die beschränkte Abzugsmöglichkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (Az: X R 15/09) anhängig. Beanstandet wird, dass sich die Beiträge in der Regel nicht steuermindernd auswirken, weil die Höchstbeträge bereits durch andere Pflichtbeiträge ausgeschöpft sind. Daran ändert sich auch durch die Neuregelung der Abzugsmöglichkeiten für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nichts (Ausgabe 10/2009, Seite 5).
Unser Tipp: Mit einem Einspruch können Sie Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt offen halten. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte in der Vorinstanz allerdings keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abzugsmöglichkeiten. Sollte letztlich das Bundesverfassungsgericht positiv entscheiden, ist zudem damit zu rechnen, dass es wieder nur für die Zukunft eine verbesserte Regelung geben wird. (Urteil vom 8.10.2008, Az: 7 K 4351/01 B)(Abruf-Nr. 093349)