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  • 01.04.2006 | Sonderausgaben

    Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge

    Der Bundesfinanzhof hält die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig und hat die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Beschluss vom 14.12.2005, Az: X R 20/04, Abruf-Nr.  060205 ). Darüber haben wir Sie in der März-Ausgabe 2006 ( Seite 8 ) informiert.

    Wichtig: Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium seinen Vorläufigkeitskatalog entsprechend erweitert. Der Vorläufigkeitsvermerk gilt für alle Veranlagungszeiträume. Er umfasst ausdrücklich auch die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen.

    Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerbescheid den erweiterten Vorläufigkeitsvermerk enthält. Sonst müssen Sie Einspruch einlegen, um Ihren Fall bis zu einer Entscheidung des BVerfG offen zu halten. (Schreiben vom 16.2.2006, Az: IV A 7 - S 0338 - 14/06, Abruf-Nr.  060547 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 1 | ID 96499