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    VA Verkehrsrecht aktuell

    Regular price  €0,00

    NEU: Ab 2025 wird eine Webinarreihe (4x jährlich) in VA Verkehrsrecht aktuell integriert!

     

    Vom Autokauf bis zur Unfallschadensabwicklung: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind juristisch breit gefächert. VA Verkehrsrecht aktuell liefert Ihnen Lösungen für genau die Fälle, die Sie in Ihrer täglichen Praxis bewältigen müssen. Ausgewiesene Experten sichten für Sie alle Entscheidungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Fallbearbeitung. So erreichen Sie das Optimum für Ihre Mandanten und sparen dabei wertvolle Zeit.

    Außerdem können Sie mit VA Verkehrsrecht aktuell Ihre jährlichen 15 FAO-Fortbildungsstunden komplett abdecken: Mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Für die Teilnahme an den vier Webinaren erhalten Sie jeweils eine Bescheinigung über 2,5 Fortbildungsstunden. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


    01.04.2006 | Sonderausgaben

    Steuerberaterkosten für Erbschaftsteuer-Erklärung

    Zu den als Steuerberatungskosten absetzbaren Sonderausgaben gehört auch das Honorar für die Erstellung einer Erbschaftsteuer-Erklärung. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen spielt es dabei keine Rolle, dass diese Aufwendungen auch als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden können und damit die Erbschaftsteuer mindern. Der gleichzeitige Abzug als Sonderausgabe und Schuld sei keine unzulässige Doppelentlastung, weil zwei unterschiedliche Steuerarten betroffen seien.

    Beachten Sie: Das positive Urteil nutzt Erben nur, wenn sie das Honorar noch 2005 bezahlt haben. Denn seit 2006 gibt es den Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten nicht mehr. Das gilt für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer-Erklärung selbst dann, wenn überwiegend oder ausschließlich betriebliches Vermögen übertragen wird. Grund: Eine unentgeltliche Übertragung zählt generell zu den Vorgängen in der Privatsphäre. (rechtskräftiges Urteil vom 15.12.05, Az: 10 K 191/00, Abruf-Nr.  060296 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 2 | ID 96503

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    Ausgewiesene Steuerexperten machen Sie alle 14 Tage mit einem aktuellen steuerlichen Thema vertraut.

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