28.03.2011 | Sonderausgabenabzug für KV-Beiträge
Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 im Umlauf: Das sollten Sie veranlassen
Die Verunsicherung bei Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Beratern in punkto „fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen 2010“ hält an. Erfahren Sie deshalb, wer betroffen ist und was im Zweifel zu veranlassen ist.
Diese Arbeitnehmer sind betroffen
Betroffen sind freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherte Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn von über 45.000 Euro. Diese könnten sich nämlich auch privat versichern, haben es aber nicht getan. Bei diesen Arbeitnehmern wurden in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 die Arbeitgeberzuschüsse bereits abgezogen. Zur korrekten Ermittlung des Sonderausgabenabzugs sind in die Zeilen 25 und 26 jedoch die vollen Beitragszahlungen einzutragen.
Beispiel
Arbeitnehmer Huber, ledig, Steuerklasse I erzielte 2010 einen Bruttoarbeitslohn von 60.000 Euro. Als freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Versicherter hat er 2010 Beiträge in Höhe von 7.695 Euro gezahlt. Der Arbeitgeberzuschuss betrug 3.588,72 Euro. Würde bei der Steuerberechnung die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung zugrunde gelegt (Vergleich unten), würde Herr Huber nur einen Sonderausgabenabzug von 517 Euro statt 4.106 Euro erhalten.
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Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Bescheinigung 2010 nach folgender Faustformel auf Richtigkeit prüfen: Sind die Beträge in den Zeilen 24 und 25 gleich groß, ist die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft.
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