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  • 28.03.2011 | Sonderausgabenabzug für KV-Beiträge

    Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 im Umlauf: Das sollten Sie veranlassen

    Die Verunsicherung bei Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Beratern in punkto „fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen 2010“ hält an. Erfahren Sie deshalb, wer betroffen ist und was im Zweifel zu veranlassen ist.  

     

    Diese Arbeitnehmer sind betroffen

    Betroffen sind freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherte Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn von über 45.000 Euro. Diese könnten sich nämlich auch privat versichern, haben es aber nicht getan. Bei diesen Arbeitnehmern wurden in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 die Arbeitgeberzuschüsse bereits abgezogen. Zur korrekten Ermittlung des Sonderausgabenabzugs sind in die Zeilen 25 und 26 jedoch die vollen Beitragszahlungen einzutragen.  

     

    Beispiel

    Arbeitnehmer Huber, ledig, Steuerklasse I erzielte 2010 einen Bruttoarbeitslohn von 60.000 Euro. Als freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Versicherter hat er 2010 Beiträge in Höhe von 7.695 Euro gezahlt. Der Arbeitgeberzuschuss betrug 3.588,72 Euro. Würde bei der Steuerberechnung die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung zugrunde gelegt (Vergleich unten), würde Herr Huber nur einen Sonderausgabenabzug von 517 Euro statt 4.106 Euro erhalten.  

     

    richtig  

    falsch  

    24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken-  

    versicherung und Pflegeversicherung  

    3.589  

    3.589  

    25. Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung  

    6.705  

    3.555  

    26. Arbeitnehmerbeiträge zur Pflegeversicherung  

    990  

    551  

     

     

    Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Bescheinigung 2010 nach folgender Faustformel auf Richtigkeit prüfen: Sind die Beträge in den Zeilen 24 und 25 gleich groß, ist die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft.