26.05.2008 | Sonstige Einkünfte
Preisgeld für Teilnahme an Reality-TV-Produktion
Für die Hauptdarstellerin der TV-Show „Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter“ kam das dicke Ende wahrlich zum Schluss. Denn wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat, muss sie das Preisgeld für ihre Teilnahme als sonstige Einkünfte versteuern. Begründung des BFH: Anders als bei einer Teilnahme an einem Fernsehquiz (Gewinne sind nicht steuerbar) hat die Kandidatin eine Leistung gegenüber dem Fernsehsender erbracht. Und das Preisgeld ist die Gegenleistung dafür.
(Urteil vom 28.11.2007, Az: IX R 39/06)(Abruf-Nr. 080750)
Für die Hauptdarstellerin der TV-Show „Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter“ kam das dicke Ende wahrlich zum Schluss. Denn wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat, muss sie das Preisgeld für ihre Teilnahme als sonstige Einkünfte versteuern.
Quelle:
Ausgabe 06 / 2008 | Seite 1 | ID 119449
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