01.03.2004 | Sozialversicherung
Beitragsstopp für freiwillig krankenversicherte Minijobber
Freiwillig krankenversicherte Minijobber müssen auf das Arbeitsentgelt aus dem 400-Euro-Job keinen Krankenversicherungsbeitrag entrichten. Das entschied das Bundessozialgericht. Mit dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers ist die Beitragserhebung für das Entgelt abschließend erfolgt (Urteile vom 16.12.2003, Az: B 12 KR 25/03, Abruf-Nr. 040167 ; Az: B 12 KR 15/00, Abruf-Nr. 040168 und Az: B 12 KR 20/01, Abruf-Nr. 040169 ).
Unser Tipp: Fordern Sie die zu Unrecht gezahlten Beiträge zurück. Sie müssen dafür einen Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Der Erstattungsanspruch verjährt nach vier Jahren. Zuviel gezahlte Beiträge können Sie demnach nur noch bis 2000 zurück verlangen.
Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 4 | ID 96065