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  • 28.03.2008 | Spekulationsgeschäfte

    BVerfG: Besteuerung im Jahr 1999 verfassungsgemäß

    Die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 ist verfassungsgemäß. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es hat sich damit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005 (Az: IX R 49/04; Abruf-Nr. 051816) angeschlossen und die gegen das BFH-Urteil unter Az: BvR 294/06 eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Begründung des BVerfG: Es könne kein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 festgestellt werden. Der Gesetzgeber habe seit 1998 das Ermittlungsinstrumentarium der Finanzbehörden kontinuierlich erweitert und so im Ergebnis nahezu lückenlose Kontrollmöglichkeiten geschaffen.  

    Wichtig: Der Beschluss hat weitere Konsequenzen: Aufgrund der Verfassungsmäßigkeit dürfen ab 1999 innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Verluste dauerhaft und bis 2013 sogar unter der Abgeltungsteuer verrechnet werden. (Beschluss vom 10.1.2008, Az: 2 BvR 294/06) (Abruf-Nr. 080292

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 6 | ID 118285