01.08.2005 | Spekulationsgeschäfte
Fifo-Methode muss erst ab 2005 zwingend angewandt werden
Spekulationsgewinne/-verluste müssen Sie erst ab 2005 zwingend nach der Fifo (First in first out)-Methode ermitteln (Ausgabe 2/2005, Seite 14 ). Für 2004 haben Sie ein Wahlrecht zwischen Durchschnitts- und Fifo-Methode und können die jeweils günstigere Methode wählen. Das gilt auch, wenn in den Jahresbescheinigungen nur Veräußerungsdaten bescheinigt oder bereits für 2004 nur Werte nach der Fifo-Methode ermittelt wurden, so das Bundesfinanzministerium. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag auf der Seite 15 bis 18 in dieser Ausgabe.
Unser Tipp: Um Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie Ihrer Steuer-Erklärung in diesem Fall die Kauf- und Verkaufsabrechnungen beifügen. (Schreiben vom 5.4.2005, Az: IV A 3 - S 2259 - 7/05; Abruf-Nr. 051215 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 4 | ID 96355