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  • 01.01.2006 | Spenden

    Höchstbetrag eines Ehepaares für Spenden an private Stiftung

    Spenden an bestimmte Stiftungen können bis 20.450 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden (§  10b Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Der Höchstbetrag steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zu. Ein Ehepaar kann also 40.900 Euro geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt.

    Unser Tipp: Der Sonderausgaben-Abzug in Höhe von 40.900 Euro ist auch möglich, wenn die Ehegatten gemeinsam spenden wollen, das Geld aber insgesamt nur vom Konto eines Ehegatten kommt. (Urteil vom 3.8.2055, Az: XI R 76/03; Abruf-Nr.  053428 )

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 96440