29.04.2011 | Spenden
Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Katastrophe in Japan
Die Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan hat große Hilfsbereitschaft ausgelöst. Das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten bezüglich des Spendenabzugs und anderer steuerlicher Maßnahmen festgelegt (Schreiben vom 24.3.2011, Az: IV C 4 - S 2223/07/0015 :005; Abruf-Nr. 111087).
Wichtig: Die Sonderregeln gelten nur für Unterstützungen in der Zeit vom 11. März bis zum 31. Dezember 2011. Sie orientieren sich an den Regeln, die in den Jahren 2004/2005 für die Opfer der Seebeben-Katastrophe in Südasien fixiert wurden. Einzelheiten dazu finden Sie in WISO SteuerBrief Ausgabe 2/2005, Seite 7.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 3 | ID 144481