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  • 01.10.2005 | Spenden

    Unterstützung der Hochwasseropfer in Süddeutschland

    Wie bei Katastrophen üblich, hat das Bundesfinanzministerium auch auf das Hochwasser im August 2005 mit einem Maßnahmenkatalog reagiert. Dieser entspricht im Wesentlichen dem der Seebeben-Katastrophe von Südostasien (Februar-Ausgabe 2005, Seite 7 ). Unter anderem gelten vom 20. August 2005 bis zum 28. Februar 2006 vereinfachte Regeln beim Spendenabzug. Für Spenden, die Sie in diesem Zeitraum auf ein für das Hochwasser 2005 eingerichtetes Sonderkonto einer öffentlichen Institution oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege eingezahlt haben, genügt als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (vereinfachter Zuwendungsnachweis). Aus dem Bareinzahlungsbeleg bzw. der Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug eines Kreditinstituts) müssen der Name und die Kontonummer des Einzahlers, der Name des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. (Schreiben vom 6.9.2005, Az: IV C 4 - S 2223 - 175/05; Abruf-Nr.  052679 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 1 | ID 96381