01.08.2003 | Steuer-Erklärung
Abgabe der Steuer-Erklärung per Telefax ist wirksam
Eine per Telefax übermittelte Einkommensteuer-Erklärung auf amtlichen Vordruck ist wirksam. Das hat das Finanzgericht (FG) Brandenburg entschieden. Nach Ansicht des FG ist es nicht notwendig, dass die Unterschrift des Steuerpflichtigen sich im Original auf dem Exemplar des Finanzamtes befindet.
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung will mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (Az: VI B 54/03) erreichen, dass der Bundesfinanzhof die Sache entscheidet. (Urteil vom 24.2.2003, Az: 1 K 57/02)
Quelle: Ausgabe 08 / 2003 | Seite 4 | ID 95944