01.10.2004 | Steuer-Erklärung
Finanzamt kann eigenen Steuerbescheid nicht erklären
Kann das Finanzamt die Berechnungen eines Steuerbescheids weder verbal noch schriftlich in verständlicher Form erklären, muss das Finanzamt dessen Vollziehung aussetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht Hamburg. Es sah ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheid, dessen Berechnungen das Finanzamt nicht verständlich erklären konnte, den es aber bereits vollstrecken wollte. (Beschluss vom 16.4.2004, Az: III 114/04; Abruf-Nr. 042288 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 2 | ID 96174