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  • 01.04.2006 | Steuer-Erklärung

    Steuerliche Behandlung des "Arbeitslosengelds II"

    Das nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II gezahlte "Arbeitslosengeld II" ist steuerfrei nach §  3 Nummer 2b Einkommensteuergesetz (EStG). Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, weil es im abschließenden Katalog des §  32b EStG nicht aufgeführt ist. Dort ist lediglich allgemein "Arbeitslosengeld" als dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistung genannt. Dabei handelt es sich aber um das nach SGB III gezahlte "Arbeitslosengeld I", das gemäß Â§  3 Nummer 2 EStG steuerfrei ist. (Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 13.1.2006, Kurzinformation Einkommensteuer Nr.  002/2006)

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 2 | ID 96501